Mediation in Wirtschaftsangelegenheiten
Dem konstruktiven und flexiblen Umgang mit Konflikten im Wirtschaftsleben kommt eine immer bedeutendere Rolle zu.
Hier hat die Mediation den entscheidenden Vorteil, dass sie in jedem Stadium eines Konflikts einsetzbar ist und sowohl im Unternehmen aber auch bei Konflikten zwischen Unternehmen schnelle Lösungen bieten kann.
Wir stehen Ihnen hier als Experten zur Seite, die als Rechtsanwälte auch die "klassische" Auseinandersetzung aus vielen Gerichtsprozessen kennen.
- Sie haben Probleme mit Kunden und Lieferanten, Zahlungen bleiben aus oder werden zurückgehalten, Lieferungen erfolgen nicht fristgemäß, Vertragsstreitigkeiten, Wettbewerbsprobleme?
- Auch in internationalen Konfliktsituationen ist die Mediation ein hervorragendes Instrument Gerichtsverfahren zu vermeiden - CBM – Cross Border Mediation - zumal sich die Mediation im Ausland bereits etabliert und sogar gesetzlich vorgeschrieben ist
- innerbetriebliche Konflikte, Probleme zwischen Mitarbeitern, Teams, Abteilungen
- Gesellschafterkonflikte
- Probleme im Familienunternehmen (Erbfolge, Leitung)
Die Vorteile der Wirtschaftsmediation/Unternehmensmediation liegen insbesondere darin, dass ...
- Ihre wirtschaftlichen, unternehmerischen und individuellen Interessen bestimmen die Konfliktlösung, nicht Gesetze oder Wertungen eines Richters.
- Die Konfliktklärung erfolgt nicht durch ein Urteil, das nur für oder gegen Sie ergehen kann.
- Die Wirtschaftsmediation gibt Planungssicherheit, da lange Gerichtsverfahren vermieden werden. Ein ungewisser oder ernüchternder Ausgang des Rechtsstreites wird vermieden ("Vor Gericht ist es wie auf hoher See ...").
- die Ressourcen Ihres Unternehmens werden geschont. Es müssen keine Mitarbeiter zur Aufarbeitung des Rechtsstreites abgestellt werden, Gerichtstermine mit längeren Wartezeiten entfallen, lange Diskussionen und Beweisaufnahmen werden vermieden.
- Es gilt Vertraulichkeit - Gerichtsverfahren sind dagegen öffentlich. Imageschäden oder die Preisgabe von wichtigen Informationen werden so verhindert.
- Die Kontrolle über das Verfahren haben die Beteiligten selbst, nicht das Gericht oder der Gesetzgeber.
- langjährige Geschäftsbeziehungen können bewahrt oder wiederhergestellt werden.
- erhebliche Gerichtskosten und vor allem teure Sachverständigengutachten werden vermieden.
Im Arbeitsrecht sind ferner folgende Konfliktsituationen für eine Mediation geeignet:
- einem Mitarbeiter ist eine Abmahnung oder eine Kündigung zu erteilen,
- andere Personalmaßnahmen, wie z.B. Versetzungen am Arbeitsplatz, sind zu treffen,
- eine Führungskraft oder der Geschäftsführer soll entlassen werden (ggf. durch Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag) oder umgekehrt: im Betrieb gehalten werden!
- Konflikte am Arbeitsplatz (Mobbing, Teamkonflikte) Gestaltung Arbeitsvertrag, Zeugnis, Gehalt Auseinandersetzungen Betriebsrat.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit ist die Mediation bei der Abwicklung von Haftpflichtschadenfällen.
Viele Geschädigte sehen sich hierbei nur als „durchlaufende Nummer“ im Rahmen der Schadenregulierung. Hier setzen wir an und vermitteln zwischen Geschädigten und Versicherern. Oftmals ist es hierbei auch sinnvoll, den „Schädiger“ mit einzubeziehen. Durch die Mediation kommt es in solchen Verfahren zu einer zeitnahen und vor allem als befriedigend wahrgenommenen Lösung seitens des Geschädigten.