Kosten
Beide Konfliktparteien zahlen ein Stundenhonorar an den Mediator. Die Höhe des Stundenhonorars wird frei vereinbart und in einer Honorarvereinbarung festgelegt. Kontaktieren Sie uns wegen Einzelheiten.
Beachten Sie, dass die Gesamtkosten einer Mediation regelmässig geringer sind als die eines Gerichtsverfahrens!
Hinzu kommt, dass ein Gerichtsverfahren im günstigsten Fall 4-6 Monate dauert.
Ggf. können die Kosten auch von einer Rechtschutzversicherung getragen werden, sofern dies zu den Versicherungsleistungen gehört. Informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung!
Selbstverständlich können die Konfliktparteien eine andere als ein hälftige Kostentragung untereinander vereinbaren.
Was müssen Sie tun, wenn Sie sich für eine Mediation entschieden haben?
Rufen Sie uns an. Wir informieren Sie über Einzelheiten.
Bitte beachten Sie, dass eine Mediation ein freiwilliges Verfahren ist, Ihr Konfliktpartner daher mit der Durchführung eines Mediationsverfahrens einverstanden sein muss.
Sie sollten daher mit Konfliktpartner sprechen. Ist dieser mit einer Mediation einverstanden, teilen Sie uns bitte die Telefonmummer mit. Wir werden mit Ihnen beiden Kontakt aufnehmen und Einzelheiten zum weiteren Vorgehen besprechen (Terminvereinbarung, Mediationsvertrag, Ablauf usw.).